STEUERBERATUNG



Mittelstand - Privatpersonen

BOS STEUER unterstützt schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in nahezu allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Wir bieten das gesamte Spektrum einer modernen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät. Für uns, als inhabergeführtes Beratungsunternehmen, hat die persönliche Betreuung aller Mandanten oberste Priorität.

Detailierte Informationen zu unserem Leistungsspektrum erhalten Sie über den neben stehenden Katalog.

STEUERBERATUNG

Bei der Erstellung Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärungen beraten wir Sie hinsichtlich der optimalen Ausübung steuerlicher Wahlrechte und der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre Steuerbelastung und erarbeiten mittel- und langfristige Strategien zur Steuerminimierung.

Darüber hinaus wahren wir Ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.

Unser Leistungsangebot umfasst:

   • Erstellung von Steuererklärungen
   • Steuerplanung
   • steuerliche Gutachten
   • Rechtsbehelfe
   • Beratung und Betreuung bei steuerlichen
     Betriebsprüfungen
   • Planung und Beratung von Erbfolge und
     Schenkungen
   • Konzeption von Unternehmensnachfolge und 
     Unternehmensverkäufen

 • Umstrukturierungen und Verschmelzungen

ABSCHLUSSERSTELLUNG

Der Jahresabschluss stellt die Visitenkarte Ihres Unternehmens dar.

Da der Jahresabschluss bei Kreditinstituten und Fördermittelstellen eine immer größer werdende Rolle spielt, helfen wir Ihnen bei der Optimierung Ihres Ratings oder der Erlangung von Zuschüssen.

Wir beraten Sie bei der Ausschöpfung Ihrer gesetzlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechte und erstellen für Sie einen Jahresabschluss auf Wunsch mit ausführlichem Erläuterungsbericht. Darüber hinaus fertigen wir zahlreiche Sonderbilanzen.

Wir bieten Ihnen:

   • Jahresabschlusserstellung mit und ohne
      Plausibilitätsprüfung
   • Unternehmensspezifische Erläuterungsberichte
   • Erstellung von
     – Eröffnungsbilanzen
     – Aufgabebilanzen
     – Sonder- und Ergänzungsbilanzen
     – Auseinandersetzungsbilanzen
     – Liquidationsbilanzen
     – Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen
   • Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

Steuerberatung mit Verstand!

beratend, steuernd und zielführend !