LEISTUNGEN
Beratung - Planung - Administration - Prüfung - Abschlüsse
Mittelstand - Privatpersonen
BOS STEUER unterstützt schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen und Privatpersonen in nahezu allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Wir bieten das gesamte Spektrum einer modernen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät. Für uns, als inhabergeführtes Beratungsunternehmen, hat die persönliche Betreuung aller Mandanten oberste Priorität.
Detailierte Informationen zu unserem Leistungsspektrum erhalten Sie über den neben stehenden Katalog.

buchhaltung / rechnungswesen
- Einrichtung, Betreuung und Optimierung des Rechnungswesens in Ihrem Betrieb
- regelmäßige Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung
• Kostenrechnung
• Soll-Ist-Vergleich
• Einrichtung oder komplette
Abwicklung von Lohn- und
Gehaltsabrechnungen
rechtsberatung
Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen zu
- Insolvenzrecht
- Steuerrecht
- Vertragsrecht
- Handelsrecht
- Erbrecht
steuerberatung
Bei der Erstellung Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärungen beraten wir Sie hinsichtlich der optimalen Ausübung steuerlicher Wahlrechte und der Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre Steuerbelastung und erarbeiten mittel- und langfristige Strategien zur Steuerminimierung.
Darüber hinaus wahren wir Ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten.
Unser Leistungsangebot umfasst:
• Erstellung von Steuererklärungen
• Steuerplanung
• steuerliche Gutachten
• Rechtsbehelfe
• Beratung und Betreuung bei
steuerlichen Betriebsprüfungen
• Planung und Beratung von Erbfolge
und Schenkungen
• Konzeption von Unternehmens-
nachfolge und Unternehmensver-
käufen
• Umstrukturierungen und
Verschmelzungen
wirtschaftsprüfung
- Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsprüfung
- Unternehmensspezifische Erläuterungsberichte
- Erstellung von – Eröffnungsbilanzen
- Aufgabebilanzen
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen
- Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG